Nutze den neuen Automatik-Vorteil:

Am 1. April 2021 tritt eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe in Kraft. Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich! Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar.

Das bedeutet für dich als Fahrschüler*in:

Leichteres Lernen und weniger Stress bei der Prüfung im Automatikfahrzeug
Evaluierungsfahrt mit deinem Fahrlehrer nach den Schaltstunden: Für den Nachweis, dass du ein Schaltfahrzeug fahren kannst, brauchen wir künftig keinen externen Prüfer mehr.